Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Another Poker GmbH
Uferstrasse 90, 4057 Basel
E-Mail : info@anotherpoker.ch
Web : www.anotherpoker.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Pokerturniere und Veranstaltungen der Another Poker GmbH.
Mit der Anmeldung und Teilnahme an einem Turnier anerkennen die Teilnehmer diese AGB sowie die geltenden Haus- und Turnierregeln, sofern ihnen diese vor der Teilnahme zugänglich gemacht wurden.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen und behördliche Bewilligungsauflagen haben Vorrang.
2. Mindestalter
Die Teilnahme an Pokerturnieren ist ausschliesslich Personen ab 18 Jahren gestattet.
Die Another Poker GmbH ist berechtigt, zur Alterskontrolle einen gültigen amtlichen Ausweis zu verlangen.
Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Anmeldung und Platzreservation
Die Anmeldung zu Pokerturnieren erfolgt über die Plattform Buy-In.info oder direkt vor Ort im Pokerclub.
Bei erfolgreicher Anmeldung über Buy-In.info wird der Turnierplatz automatisch reserviert.
Die Anmeldung ist grundsätzlich unverbindlich. Die Teilnahme setzt die Einhaltung der geltenden Turnierbedingungen und gesetzlichen Vorschriften voraus.
Die Bezahlung des Startgeldes erfolgt ausschliesslich vor Ort im Pokerclub.
4. Abmeldung und Nichterscheinen
Spieler, die nicht am Turnier teilnehmen können, werden gebeten, sich rechtzeitig abzumelden.
Bei wiederholtem Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung behält sich die Another Poker GmbH das Recht vor, zukünftige Anmeldungen dieses Spielers bei vollständig ausgebuchten Turnieren nicht zu berücksichtigen.
5. Verspätetes Erscheinen
Angemeldete Spieler werden gebeten, rechtzeitig zum Turnierbeginn zu erscheinen.
Bei verspätetem Erscheinen kann der reservierte Turnierplatz an einen anderen Spieler vergeben werden.
Eine spätere Teilnahme während der Late Registration ist möglich, sofern noch freie Plätze verfügbar sind und die Late Registration geöffnet ist.
6. Warteliste
Ist ein Pokerturnier vollständig ausgebucht, können weitere interessierte Spieler auf eine Warteliste gesetzt werden.
Das Nachrücken erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung auf der Warteliste.
Voraussetzung für das Nachrücken ist die persönliche Anwesenheit im Pokerclub.
Ist ein Spieler beim Aufruf nicht anwesend, wird er von der Warteliste gestrichen. Der frei gewordene Platz wird dem nächsten anwesenden Spieler angeboten.
Ein Wartelistenplatz garantiert keine Turnierteilnahme.
7. Startgelder und gesetzliche Einsatzlimiten
Die Höhe des Startgeldes kann je nach Turnier variieren und wird in der jeweiligen Turnierausschreibung bekannt gegeben.
Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich vor Ort im Pokerclub.
Die Summe der Startgelder eines Spielers darf CHF 300 pro Tag und Veranstaltungsort nicht überschreiten, soweit diese gesetzliche Grenze auf die jeweilige Veranstaltung anwendbar ist.
Dabei werden sämtliche Startgelder einschliesslich Re-Entries und weiterer Turnierteilnahmen am selben Tag und Veranstaltungsort berücksichtigt.
Die Another Poker GmbH lehnt weitere Turnierteilnahmen und Re-Entries ab, sobald die gesetzlich zulässige Einsatzgrenze erreicht ist.
Allfällige strengere gesetzliche oder behördliche Beschränkungen bleiben vorbehalten.
8. Re-Entry
Bei entsprechend ausgeschriebenen Turnieren ist ein Re-Entry möglich.
Ein Re-Entry erlaubt einem ausgeschiedenen Spieler, erneut am selben Turnier teilzunehmen.
Re-Entries sind nur während der festgelegten Re-Entry-Phase und bei verfügbaren Plätzen zulässig.
Für jeden Re-Entry ist das ausgeschriebene Startgeld erneut zu entrichten.
Die Anzahl möglicher Re-Entries ist durch die gesetzlichen Einsatzlimiten und die jeweiligen Turnierbedingungen begrenzt.
Rebuys werden nicht angeboten.
9. Preisgelder und Auszahlungsstruktur
Die Another Poker GmbH verfügt über eine festgelegte Auszahlungsstruktur für ihre Pokerturniere.
Diese ist auf der offiziellen Webseite unter der Rubrik «Regelwerk» sowie direkt im Pokerclub einsehbar.
Die Verteilung der Preisgelder erfolgt gemäss der geltenden Auszahlungsstruktur und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haus- und Turnierregeln
Für sämtliche Pokerturniere gelten die aktuellen Haus- und Turnierregeln der Another Poker GmbH.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, diese einzuhalten und den Anweisungen der Turnierleitung und des Personals Folge zu leisten.
Die Turnierleitung ist für die Anwendung und Auslegung der Turnierregeln verantwortlich.
11. Entscheidungen der Turnierleitung
Bei Regelfragen, Unklarheiten und Streitfällen während eines Turniers entscheidet die Turnierleitung über den weiteren Turnierablauf.
Die Entscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung eines fairen und ordnungsgemässen Turnierablaufs.
Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben vorbehalten.
12. Verhalten und Regelverstösse
Alle Teilnehmer sind zu einem respektvollen und fairen Verhalten verpflichtet.
Beleidigungen, Bedrohungen, Gewalt, Betrugsversuche, unsportliches Verhalten und Verstösse gegen die Turnierregeln werden nicht toleriert.
Je nach Schwere des Verstosses kann die Turnierleitung eine Verwarnung aussprechen oder einen Spieler sofort vom Turnier ausschliessen.
Stark alkoholisierte oder den Spielbetrieb störende Spieler können ebenfalls ausgeschlossen werden.
13. Ausschluss und Rückerstattung
Bei einem Ausschluss aufgrund eines Regelverstosses entscheidet die Turnierleitung im Einzelfall über eine mögliche Rückerstattung des Startgeldes.
Dabei werden die Art und Schwere des Verstosses sowie die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
14. Hausrecht und Hausverbot
Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten kann die Another Poker GmbH ein Hausverbot aussprechen.
Sowohl die Geschäftsleitung als auch die Turnierleitung sind berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
Die Dauer wird unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Umstände des Vorfalls festgelegt.
Ein Hausverbot kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft ausgesprochen werden und auch den Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen umfassen.
Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
15. Änderungen am Turnierablauf
Die Another Poker GmbH darf aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen rechtlich zulässige Änderungen am Turnierablauf vornehmen.
Dies betrifft beispielsweise Startzeiten, Blindlevels, Pausenzeiten und organisatorische Abläufe.
Änderungen erfolgen unter Berücksichtigung der Fairness und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wesentliche Änderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt.
16. Turnierabsagen
Die Another Poker GmbH kann Turniere aus organisatorischen, betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen absagen.
Bei einer Turnierabsage durch die Another Poker GmbH werden bereits bezahlte Startgelder vollständig zurückerstattet.
Angemeldete Spieler werden nach Möglichkeit frühzeitig informiert.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
17. Persönliche Gegenstände und Haftung
Die Teilnehmer sind selbst für die sichere Aufbewahrung ihrer persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Die Another Poker GmbH übernimmt für verlorene, gestohlene oder unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt vorbehalten.
18. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen von Pokerturnieren können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar sind, erfolgt nur mit deren vorheriger Einwilligung.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Teilnehmer, die keine Veröffentlichung wünschen, werden dadurch bei der Turnierteilnahme nicht benachteiligt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
19. Datenschutz
Die Another Poker GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Weitere Informationen über die Erhebung, Verwendung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung enthalten.
20. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich zuständigen Gerichte. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Oktober 2026

